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Was erwarten wir, wenn wir mit einem Lieferanten einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben?

 

Der Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen:

1. Verpflichtungsgeschäft: da Verkäufer und Käufer zur Leistung verpflichtet sind

 
2. Erfüllungsgeschäft: wenn beide ihrer Pflicht nachgekommen sind wurde erfüllt.
 

Wann wurde erfüllt?

 

 A) Erfüllung durch tatsächliche Lieferung:

       Leistungszeit: sofort bewirken!

       Leistungsort 1: Erfüllungsort, Ort der Leistungshandlung (wo wird erfüllt?)

                                 gesetzl. Regelung: Wohnsitz oder gewerbliche Niederlassung d. Schuldners

                                                Warenschulden sind Holschulden!“
                                                           Transportkosten und -risiko (Untergang) liegen beim Käufer
                                                           beim Fernkauf: Erfüllungsort beim Käufer

 

B) Erfüllung durch Zahlung

       Leistungszeit:   sofort nach Lieferung

       Leistungsort 2: Geldschulden sind Schickschulden!“
Es genügt aber, wenn Überweisungsauftrag rechtzeitig
bei der Bank abgegeben ist.

 

 
Bei Streitigkeiten über die Erfüllung:
 

C) Gerichtsstand:

der gesetzliche Leistungsort (L1 oder L2) bestimmt den gesetzlichen Gerichtsstand:

            Klage des Verkäufers è Leistungsort ist der Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers

Klage des Käufers è Leistungsort ist der Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers