1. Der Verkäufer hat
das zweimalige Recht der Nacherfüllung.
Nacherfüllung
bedeutet:
1.1
Nachbesserung (Reparatur) |
1.2. Neulieferung
|
Mangel an der Ware wird beseitigt,
nur wenn möglich.
Ein Verschulden des Verkäufers
ist nicht erforderlich. |
Mangelfreie Ware wird geliefert,
fehlerhafte Ware zurückgenommen.
Ist aber nur möglich bei:
Vorhandensein genau des gleichen
Produkts
(gleiche: Menge, Größe, Qualität,
Beschaffenheit)
also nur bei einem Gattungskauf
möglich
|
Der Käufer hat zwar ein Wahlrecht
zwischen den
beiden Alternativen der Nacherfüllung.
Allerdings darf der Verkäufer eine
Alternative ablehnen,
wenn die eine Alternative teurer wäre als
die andere.
1.3. Ein weiteres Recht
schon während der Nacherfüllung
ist der Schadensersatz neben der Leistung
Sofern überhaupt ein Schaden vorliegt,
kann der Käufer SE verlangen, wenn beim Verkäufer Verschulden
vorliegt:
Verschulden liegt vor,
bei
- Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft
-
Arglistig
verschwiegener Mangel
Nachrangige Rechte
2. Erst wenn beide
Male der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind, kann der Kunde nach abgelaufener
Frist zur Nacherfüllung folgendes verlangen,
Rücktritt |
oder
|
Minderung |
= Rückgängigmachen des Kaufvertrags
(Leistungen werden umgekehrt)
NICHT bei geringfügigen Mängeln möglich
(Nacherfüllung hier auch nach Nacherfüllungsfrist
möglich!)
Bei Rücktritt ist keine Nachfrist notwendig, wenn
- Verkäufer Nacherfüllung verweigert
- zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind
- Nacherfüllung für Verkäufer bzw. Käufer unzumutbar
ist
- Liefertermin kalendermäßig bestimmt ist |
Preisnachlass; KV bleibt bestehen,
Gewährleistungsansprüche auch.
evtl. auch SchE neben Leistung möglich, wenn
Schaden tatsächlich entstanden ist. |
außerdem
Schadensersatz
statt Leistung |
oder |
Ersatz
vergeblicher Aufwendungen |
nicht bei geringfügigen Mängeln |
Beispiele: teuerer Deckungskauf: Mehrkosten werden in
Rechnung gestellt. |
|
hierzu keine Nacherfüllungsfrist notwendig,
wenn
- Verkäufer verweigert Nacherfüllung oder reagiert
nicht
- zwei erfolglose Nacherfüllungsversuche
- Nacherfüllung für Verkäufer unzumutbar
Beispiele: teuerer Deckungskauf |
Im Vertrauen auf die korrekte Lieferung hat der Käufer
schon andere Zahlungen erbracht: z. B. Fundamentierung für eine
Fertiggarage, Kreditaufnahme für die Bezahlung der Garage, aber die
Garage wird nicht geliefert. |
|