In der Warenannahme oder im Warenlager direkt
müssen für den Kaufvertrag wichtige Tätigkeiten durchgeführt werden.
1. Die
eingetroffene Ware wird geprüft
a)
äußere Kontrolle der Warensendung (sofort)
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Überprüfung: |
+
Empfängeranschrift (Falschlieferungen blockieren kostbaren
Lagerraum und verursachen Kosten bis zur Abholung)
+ Art
u. Menge der Ware (Transportpapiere)
+
Zustand Versandverpackung |
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evtl.
Bestätigung: |
der
gelieferten Ware (Art u. Menge, Verpackung) |
b)
Material- oder Artikelkontrolle
Dazu
wird Ware ausgepackt (daher nicht sofort)
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Unterlagen: |
Bestellscheinkopie, Lieferschein, Packzettel (in Karton),
mitgeschickte Rechnung, |
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Prüfung: |
Einzelprüfung, Stichprobenprüfung (Massenartikel) |
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Prüfverfahren: |
Geschmacks- o. Geruchsproben, Zerreißproben, Funktionsfähigkeit. |
Werden
bei der Kontrolle Mängel festgestellt, muss ein Reklamationszettel
ausgefüllt werden (siehe Beispiel Bild unten). Danach erfolgt
Wareneingangsmeldung:
2.
Wareneingangsmeldung
Werden
keine Mängel festgestellt:
Lager schickt Wareneingangsmeldung (es genügt eine bestätigende
Unterschrift mit Datum, evtl. auch Stempel, auf dem Lieferschein) an
Einkaufsabteilung.
Folgende
Papiere werden weitergegeben:
Lieferschein mit Wareneingangsmeldung, Eingangsrechnung, evtl.
Reklamationszettel, Bestellung.
Einkaufsabteilung führt dann Bestellprüfung durch.
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